Das Spielfeld muss vollständig aus einer Naturrasenunterlage oder, sofern gemäss den Wettbewerbsbestimmungen zulässig, einer Kunstrasenunterlage bestehen, es sei denn, die Wettbewerbsbestimmungen lassen eine Kombination aus Kunst- und Naturrasenmaterialien (Hybridsystem) zu.
Kunstrasenfelder müssen grün sein.
Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams von nationalen Fussballverbänden, die der FIFA angehören, oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer Kunstrasenunterlage ausgetragen, muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für Kunstrasen entsprechen, soweit keine Ausnahmebewilligung seitens des IFAB vorliegt.
Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit durchgezogenen Linien gekennzeichnet, von denen keinerlei Gefahr ausgehen darf. Kunstrasenmaterialien können für die Spielfeldmarkierungen auf Naturrasenfeldern genutzt werden, wenn hiervon keinerlei Gefahr ausgeht. Die Linien gehören zu dem Raum, den sie begrenzen.
Auf dem Spielfeld dürfen nur die in Regel 1 genannten Linien angebracht werden. Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese andersfarbig sind und sich klar von den Fussballmarkierungen unterscheiden lassen.
Die beiden längeren Begrenzungslinien sind Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien.
Das Spielfeld ist durch eine Mittellinie in zwei Hälften geteilt, die die beiden Seitenlinien jeweils in deren Mitte verbindet.
In der Mitte der Mittellinie befindet sich der Anstosspunkt. Um ihn herum befindet sich der Anstosskreis mit einem Radius von 9,15 m (10 yds).
Im Abstand von 9,15 m (10 yds) zum Eckviertelkreis kann ausserhalb des Spielfelds rechtwinklig zur Tor- bzw. Seitenlinie eine Abstandsmarke angebracht werden.
Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm (5 ins). Die Torlinie ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte.
Ein Spieler, der unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld anbringt, wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter, dass die unerlaubten Markierungen bei laufendem Spiel angebracht wurden, verwarnt er den Spieler, sobald der Ball aus dem Spiel ist.
Die Masse gelten von der Aussenkante der Linien, da die Linien zum Raum gehören, den sie begrenzen.
Die elf Meter zwischen Elfmeterpunkt und Torlinie werden von der Mitte des Elfmeterpunkts zur hinteren Kante der Torlinie gemessen.
Die Seitenlinie muss länger als die Torlinie sein.
Länge der Seitenlinie:
mindestens 90 m (100 yds)
höchstens 120 m (130 yds)
Länge der Torlinie:
mindestens 45 m (50 yds)
höchstens 90 m (100 yds)
Die Wettbewerbsbestimmungen können die Länge der Tor- und der Seitenlinie innerhalb der obigen Bandbreite beliebig festlegen.
Länge der Seitenlinie:
mindestens 100 m (110 yds)
höchstens 110 m (120 yds)
Länge der Torlinie:
mindestens 64 m (70 yds)
höchstens 75 m (80 yds)
Die Wettbewerbsbestimmungen können die Länge der Tor- und der Seitenlinie innerhalb der obigen Bandbreite beliebig festlegen.
Im Abstand von jeweils 5,5 m (6 yds) zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen rechtwinklig zur Torlinie zwei Linien. Diese Linien erstrecken sich 5,5 m (6 yds) in das Spielfeld hinein und sind durch eine zur Torlinie parallel verlaufende Linie miteinander verbunden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.
Im Abstand von jeweils 16,5 m (18 yds) zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen rechtwinklig zur Torlinie zwei Linien. Diese Linien erstrecken sich 16,5 m (18 yds) in das Spielfeld hinein und sind durch eine zur Torlinie parallel verlaufende Linie miteinander verbunden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt.
Im Strafraum befindet sich 11 m (12 yds) vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen beiden Torpfosten entfernt der Elfmeterpunkt.
Ausserhalb des Strafraums ist ein Teilkreis mit einem Radius von 9,15 m (10 yds) vom Mittelpunkt des Elfmeterpunkts aus eingezeichnet.
Der Eckbereich wird durch einen Viertelkreis mit einem Radius von 1 m (1 yd) um jede Eckfahne herum innerhalb des Spielfelds gekennzeichnet.
An jeder Ecke des Spielfelds befindet sich eine mindestens 1,5 m (5 ft) hohe, stumpfe Stange mit einer Fahne.
Fahnenstangen können an jedem Ende der Mittellinie ausserhalb des Spielfelds und mindestens 1 m (1 yd) von der Seitenlinie entfernt aufgestellt werden.
Die technische Zone bezieht sich auf Spiele in Stadien mit einem eigenen Bereich mit Sitzplätzen für Teamoffizielle, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler. Für diesen Bereich gelten die folgenden Bestimmungen:
Die technische Zone sollte sich auf jeder Seite höchstens 1 m (1 yd) über den Sitzbereich hinaus und höchstens 1 m (1 yd) an die Seitenlinie heran erstrecken.
Die technische Zone sollte markiert sein.
Die Wettbewerbsbestimmungen legen fest, wie viele Personen sich in der technischen Zone aufhalten dürfen.
Die Personen, die sich in der technischen Zone aufhalten:
sind in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen vor Spielbeginn zu melden,
müssen sich verantwortungsvoll verhalten,
dürfen die technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen, z. B. wenn der Schiedsrichter dem Physiotherapeuten/Arzt gestattet, das Spielfeld zu betreten, um auf dem Feld einen verletzten Spieler zu untersuchen.
Nur jeweils eine Person darf von der technischen Zone aus taktische Anweisungen erteilen.
In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor.
Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Torpfosten, die gleich weit von den jeweiligen Eckfahnen entfernt und an ihrem oberen Ende durch eine Querlatte verbunden sind. Die Torpfosten und die Querlatte müssen aus einem zugelassenen Material und ungefährlich sein. Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform.
Es wird empfohlen, dass alle Tore, die bei Spielen eines offiziellen von der FIFA oder einer Konföderation organisierten Wettbewerbs eingesetzt werden, die Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für Fussballtore erfüllen.
Der Abstand zwischen den Innenseiten der Torpfosten beträgt 7,32 m (8 yds). Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m (8 ft) vom Boden entfernt.
Die Torpfosten sind gemäss der nebenstehenden Illustration auf der Torlinie anzubringen.
Die Torpfosten und die Querlatte sind weiss und ebenso breit wie tief, höchstens aber 12 cm (5 ins).
Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, wird das Spiel unterbrochen, bis sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht wurde. Das Spiel wird mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Wenn die Querlatte nicht repariert werden kann, muss das Spiel abgebrochen werden. Die Querlatte darf nicht durch ein Seil oder ein flexibles oder gefährliches Material ersetzt werden.
Netze können an den Toren und am Boden hinter den Toren befestigt werden, müssen ausreichend gesichert sein und dürfen den Torhüter nicht behindern.
Sicherheit
Tore (einschliesslich tragbarer Tore) müssen fest im Boden verankert sein.
GLT-Systeme dürfen eingesetzt werden, um den Schiedsrichter bei seiner Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde, zu unterstützen.
Der Einsatz der GLT muss in den massgebenden Wettbewerbsbestimmungen festgelegt werden.
GLT-Prinzipien
Die GLT gilt ausschliesslich für die Torlinie und allein, um zu bestimmen, ob ein Tor erzielt wurde.
Das Signal, dass ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System unmittelbar und ausschliesslich den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und ein optisches Signal) und binnen einer Sekunde bestätigt. Das Signal darf auch in den Video-Überprüfungsraum (VÜR) übermittelt werden.
Anforderungen und Merkmale der GLT
Beim Einsatz der GLT bei Pflichtspielen müssen die Wettbewerbsorganisatoren dafür sorgen, dass das System (einschliesslich jeder potenziell zulässigen Anpassung am Torrahmen oder an der Technologie im Ball) die Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für die GLT erfüllt.
Beim Einsatz der GLT muss der Schiedsrichter die Funktion der Technologie vor Spielbeginn gemäss den Bestimmungen im Testhandbuch überprüfen. Wenn das System nicht gemäss Testhandbuch funktioniert, darf der Schiedsrichter das GLT-System nicht einsetzen und muss dies den zuständigen Instanzen melden.
Auf dem Spielfeld, im von den Tornetzen umschlossenen Raum, in der technischen Zone, im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) und innerhalb von 1 m (1 yd) zu den Begrenzungslinien ist ab dem Betreten des Spielfelds durch die Teams zu Beginn des Spiels bis zu deren Verlassen des Spielfelds zur Halbzeitpause sowie ab deren Wiederbetreten des Spielfelds nach der Halbzeitpause bis zum Spielende jede Art von physischer oder virtueller kommerzieller Werbung verboten. Ebenso unzulässig sind Werbung an Toren, Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen sowie das Anbringen fremder Ausrüstung (Kameras, Mikrofone etc.) an diesen Gegenständen.
Darüber hinaus muss vertikale Werbung mindestens:
1 m (1 yd) von den Seitenlinien entfernt sein,
denselben Abstand zur Torlinie haben, wie das Tornetz tief ist, und
1 m (1 yd) vom Tornetz entfernt sein.
Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, von Konföderationen, nationalen Fussballverbänden, Wettbewerben, Vereinen oder anderen Körperschaften auf dem Spielfeld, den Tornetzen, im von ihnen umschlossenen Raum, auf den Toren und Fahnenstangen während des Spiels ist verboten. Auf den Fahnen an den Fahnenstangen sind solche Logos und Embleme hingegen erlaubt.
Bei Spielen, bei denen VAR zum Einsatz kommen, müssen ein Video-Überprüfungsraum (VÜR) und mindestens ein Schiedsrichter-Videobereich (SVB) vorhanden sein.
Video-Überprüfungsraum (VÜR)
Im VÜR arbeiten der Video-Schiedsrichterassistent (VAR), der Assistent des VAR (AVAR) und der Replay-Operateur (RO). Der VÜR kann sich im/beim Stadion oder an einem anderen Ort befinden. Nur befugte Personen erhalten Zutritt zum VÜR und dürfen während des Spiels mit dem VAR, AVAR und RO kommunizieren.
Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die den VÜR betreten, werden des Feldes verwiesen.
Schiedsrichter-Videobereich (SVB)
Bei Spielen, bei denen VAR zum Einsatz kommen, muss mindestens ein SVB vorhanden sein, in dem der Schiedsrichter eine persönliche Videoüberprüfung am Spielfeldrand vornehmen kann. Der SVB muss:
ein sichtbarer Bereich ausserhalb des Spielfelds und
klar markiert sein.
Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die den SVB betreten, werden verwarnt.