Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte Befugnis hat, die Spielregeln beim Spiel durchzusetzen.
Regel 5
SchiedsrichterRegel 5
Schiedsrichter
Regel 5
SchiedsrichterRegel 5
Schiedsrichter
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fussballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner Einschätzung und darf die in seinem Ermessen angebrachten Massnahmen im Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidung auf „Tor“ oder „kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschliesslich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist, oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Vorbehaltlich von Regel 12.3 und des VAR-Protokolls darf eine Disziplinarmassnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden, wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen ausgemacht und dem Schiedsrichter vor Wiederaufnahme des Spiels zu melden versucht hat. In diesem Fall wird das Spiel nicht gemäss der für dieses Vergehen vorgesehenen Spielaufnahme fortgesetzt.
Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung eines anderen Spieloffiziellen fortgesetzt werden, bis der Ball das nächste Mal aus dem Spiel geht.
Der Schiedsrichter hat:
die Spielregeln durchzusetzen,
das Spiel zusammen mit den anderen Spieloffiziellen zu leiten,
als Zeitnehmer zu fungieren, Aufzeichnungen über das Spiel zu machen und den zuständigen Instanzen einen Spielbericht zukommen zu lassen, einschliesslich Angaben zu Disziplinarmassnahmen oder sonstigen Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel,
die Fortsetzung des Spiels zu überwachen und/oder anzuzeigen,
Vorteil
das Spiel bei einem Vergehen weiterlaufen zu lassen, sofern das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, dadurch einen Vorteil erhält, und das Vergehen zu ahnden, wenn der mutmassliche Vorteil nicht sofort oder innerhalb weniger Sekunden eintritt,
Disziplinarmassnahmen
bei mehreren gleichzeitigen Vergehen das schwerste Vergehen hinsichtlich Sanktion, Spielfortsetzung, physischer Härte und taktischer Auswirkungen zu ahnden,
Disziplinarmassnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds für die Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschliesslich des Elfmeterschiessens) Disziplinarmassnahmen zu ergreifen. Wenn ein Spieler vor dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Befugnis, die Spielteilnahme des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstige Fehlverhalten,
die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel, einschliesslich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschiessens, gelbe und rote Karten zu zeigen und, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel auszuschliessen,
Massnahmen gegen Teamoffizielle zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie ermahnen, verwarnen (gelbe Karte) oder des Spielfelds und dessen unmittelbarer Umgebung, einschliesslich der technischen Zone, verweisen darf (rote Karte). Kann der Täter nicht eruiert werden, wird die Disziplinarmassnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen. Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt,
auf Hinweis anderer Spieloffizieller über Ereignisse zu entscheiden, die er selbst nicht gesehen hat,
Verletzungen
das Spiel weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieler nur leicht verletzt ist,
das Spiel zu unterbrechen, wenn ein Spieler ernsthaft verletzt ist, und zu veranlassen, dass dieser vom Spielfeld gebracht wird. Ein verletzter Spieler darf nicht auf dem Spielfeld behandelt werden und darf dieses erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten. Wenn der Ball im Spiel ist, muss der Spieler das Spielfeld über die Seitenlinie betreten. Wenn der Ball aus dem Spiel ist, darf der Spieler das Spielfeld über eine beliebige Begrenzungslinie betreten. Ausnahmen von der Verpflichtung zum Verlassen des Spielfelds bestehen nur, wenn:
sich ein Torhüter verletzt,
ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
sich ein Spieler schwer verletzt,
ein Spieler durch ein physisches Vergehen verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde (z. B. rücksichtsloses oder grobes Foulspiel), sofern die Untersuchung/Behandlung schnell abgeschlossen wird,
ein Strafstoss verhängt wurde und der verletzte Spieler der Schütze ist,
dafür zu sorgen, dass ein blutender Spieler das Spielfeld verlässt. Der Spieler darf das Spielfeld erst auf ein Zeichen des Schiedsrichters wieder betreten, der sich davon überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde und sich kein Blut auf der Ausrüstung befindet,
dafür zu sorgen, dass der Spieler das Spielfeld auf der Trage oder zu Fuss verlässt, wenn der Schiedsrichter den Ärzten und/oder Sanitätern erlaubt hat, das Spielfeld zu betreten. Ein Spieler, der diese Regel nicht befolgt, wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt,
einem Spieler, der das Spielfeld zur Behandlung einer Verletzung verlassen muss, die Karte vor Verlassen des Spielfelds zu zeigen, wenn er diesen Spieler verwarnen oder des Feldes verweisen will,
das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortzusetzen, wenn das Spiel nicht aus einem sonstigen Grund unterbrochen wurde oder eine Verletzung eines Spielers nicht auf ein Vergehen zurückgeht,
Eingriffe von aussen
das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von aussen zu unterbrechen , auszusetzen oder abzubrechen, z. B. wenn:
das Flutlicht unzureichend ist,
ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen, einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft. Der Schiedsrichter kann das Spiel je nach Ausmass des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen , aussetzen oder abbrechen,
ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst. Das Spiel wird unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt. In diesem Fall muss der Schiedsrichter:
das Spiel nur unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams aufgrund des Eingriffs am Spielen des Balls gehindert wurde, zählt der Treffer, selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist, es sei denn, der Eingriff erfolgte durch das angreifende Team,
das Spiel weiterlaufen lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört wurde, und das störende Element so schnell wie möglich entfernen lassen,
unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten.
Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche Anforderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäss IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.
Der Schiedsrichter darf ausschliesslich bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen im Zusammenhang mit folgenden Situationen von einem VAR unterstützt werden:
Tor/kein Tor
Strafstoss/kein Strafstoss
direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)
Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)
Der VAR unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschliesslich aufgrund von Informationen des VAR und/oder seiner eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (Schiedsrichter-Videoüberprüfung).
Ausser bei schwerwiegenden übersehenen Vorfällen muss der Schiedsrichter (oder gegebenenfalls ein anderer Spieloffizieller auf dem Spielfeld) immer eine Entscheidung treffen (einschliesslich des Verzichts, ein mögliches Vergehen zu ahnden). Eine solche Entscheidung kann nicht geändert werden, es sei denn, es handelt sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung.
Videoüberprüfung nach erfolgter Spielfortsetzung
Wurde das Spiel unterbrochen und bereits wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beissens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmassnahmen ergreifen.
Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Pfeife(n)
Uhr(en)
gelbe und rote Karten
Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)
Weitere Ausrüstungsteile
Ebenfalls erlaubt sind:
Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen (Fahne mit Vibrations-/Piepsignal, Headset etc.),
elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) oder sonstige Geräte zur Kontrolle der Fitness.
Schiedsrichter und andere Spieloffizielle auf dem Spielfeld dürfen weder sonstige elektronische Geräte, auch keine Kameras, noch Schmuck tragen.
Die zulässigen Schiedsrichterzeichen sind den Grafiken zu entnehmen.
Weder der Schiedsrichter noch ein anderer Spieloffizieller haftet für:
Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
Sachschäden jeglicher Art,
sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäss den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Austragung, Durchführung oder Leitung eines Spiels zurückzuführen sind oder sein könnten.
Dazu gehören unter anderem Entscheidungen:
ob der Zustand des Spielfelds oder dessen Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
ein Spiel aus einem beliebigen Grund abzubrechen,
ob die Spielfeldausstattung und der Ball spieltauglich sind,
das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht,
das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen,
zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird,
einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht,
soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschliesslich Teamoffiziellen, Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderer Medienvertreter) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht,
die der Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fussballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder -reglementen ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.