VAR - Protokoll

Das VAR-Protokoll entspricht soweit möglich den Grundsätzen und der Philosophie der Spielregeln.

Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche Anforderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäss IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.

Grundsätze

Für den Einsatz von VAR in Fussballspielen gelten mehrere Grundsätze, die bei jedem Spiel, in dem VAR zum Einsatz kommen, einzuhalten sind.

1. Ein VAR ist ein Spieloffizieller mit unabhängigem Zugang zu Spielaufnahmen, der den Schiedsrichter ausschliesslich in folgenden Situationen bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen unterstützen darf:

a. Tor/kein Tor

b. Strafstoss/kein Strafstoss

c. direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)

d. Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)

2. Der Schiedsrichter muss immer eine Entscheidung fällen, d. h., er darf nicht auf eine Entscheidung verzichten, um dann mithilfe des VAR eine Entscheidung zu fällen. Eine Entscheidung, das Spiel nach einem mutmasslichen Vergehen weiterlaufen zu lassen, darf überprüft werden.

3. Der ursprüngliche Schiedsrichterentscheid darf nur geändert werden, wenn die Videoaufnahmen eindeutig belegen, dass eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt.

4. Nur der Schiedsrichter darf eine Videoüberprüfung einleiten. Der VAR (und andere Spieloffizielle) darf dem Schiedsrichter eine Videoüberprüfung lediglich empfehlen.

5. Die endgültige Entscheidung fällt immer der Schiedsrichter, entweder aufgrund der Informationen des VAR oder nach eigener Videoüberprüfung am Spielfeldrand.

6. Für die Videoüberprüfung gibt es keine zeitliche Einschränkung, denn Genauigkeit ist wichtiger als Geschwindigkeit.

7. Die Spieler und Teamoffiziellen dürfen den Schiedsrichter weder bedrängen noch zur Videoüberprüfung auffordern noch versuchen, die Videoüberprüfung oder die endgültige Entscheidung zu beeinflussen.

8. Aus Gründen der Transparenz muss der Schiedsrichter bei einer Videoüberprüfung immer sichtbar sein.

9. Läuft das Spiel nach einem Vorfall, der anschliessend überprüft wird, weiter, bleiben sämtliche Disziplinarmassnahmen, die seit diesem Vorfall ergriffen oder erforderlich wurden, gültig, selbst wenn die ursprüngliche Entscheidung geändert wird (Ausnahme: Verwarnung/Feldverweis nach dem Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs oder dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance).

10. Wurde das Spiel unterbrochen und bereits fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen (wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beissens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähende Handlung) eine Videoüberprüfung vornehmen.

11. Der Zeitraum vor und nach einem Vorfall, der überprüft werden darf, wird in den Spielregeln sowie im VAR-Protokoll geregelt.

12. Da der VAR automatisch jede Spielsituation/Entscheidung sichtet, gibt es für Trainer und Spieler keinen Anlass, eine Videoüberprüfung zu fordern.

Der Schiedsrichter darf nur in vier Kategorien spielentscheidender Entscheidungen/Vorfälle durch den VAR unterstützt werden. In all diesen Kategorien kommt der VAR nur zum Einsatz, wenn der Schiedsrichter eine (erste/ursprüngliche) Entscheidung gefällt hat (einschliesslich der Entscheidung, das Spiel weiterlaufen zu lassen) oder wenn die Spieloffiziellen einen schwerwiegenden Vorfall verpasst/übersehen haben.

Der Schiedsrichter darf seine ursprüngliche Entscheidung nur ändern, wenn eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt. Dies gilt auch für Entscheidungen, die der Schiedsrichter aufgrund von Informationen eines anderen Spieloffiziellen trifft (z. B. Abseitsentscheidungen).

Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:

a. Tore

  • Vergehen durch das angreifende Team beim Herausspielen oder Erzielen eines Tors (Handspiel, Foul, Abseits etc.)

  • Ball aus dem Spiel vor einem Tor

  • Tor oder kein Tor

  • Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt

b. Strafstösse

  • Vergehen durch das angreifende Team vor dem strafstosswürdigen Vergehen (Handspiel, Foul, Abseits etc.)

  • Ball aus dem Spiel vor dem strafstosswürdigen Vergehen

  • Ort des Vergehens (inner- oder ausserhalb des Strafraums)

  • zu Unrecht gegebener Strafstoss

  • nicht geahndetes strafstosswürdiges Vergehen

c. direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)

  • Vereiteln einer offensichtlichen Torchance (insbesondere Ort des Vergehens und Positionen anderer Spieler)

  • grobes Foulspiel (oder rücksichtsloser Angriff)

  • Tätlichkeit, Beissen oder Anspucken einer anderen Person

  • anstössige, beleidigende oder schmähende Handlungen

d. Spielerverwechslung (gelbe oder rote Karte)

Ahndet der Schiedsrichter ein Vergehen, zeigt beim fehlbaren (bestraften) Team aber dem falschen Spieler eine gelbe oder rote Karte, darf der richtige Spieler mittels Videoüberprüfung bestimmt werden. Das eigentliche Vergehen darf dabei nicht überprüft werden, es sei denn, es betrifft ein Tor, einen Strafstoss oder eine direkte rote Karte.

Für den Einsatz eines VAR bei einem Spiel gelten folgende technische Voraussetzungen:

  • Der VAR verfolgt das Spiel im Video-Überprüfungsraum (VÜR) und wird dabei von einem oder mehreren Assistenten des Video-Schiedsrichterassistenten (AVAR) und einem Replay-Operateur (RO) unterstützt.

  • Je nach Anzahl Kamerapositionen (oder aufgrund anderer Überlegungen) stehen mehrere AVAR und ein oder mehrere Replay-Operateure (RO) im Einsatz.

  • Nur befugte Personen erhalten Zutritt zum VÜR und dürfen während des Spiels mit dem VAR, AVAR und RO kommunizieren.

  • Der VAR hat unabhängigen Zugriff auf TV-Bilder und kann ihre Wiedergabe steuern.

  • Der VAR ist über ein Kommunikationssystem mit den Spieloffiziellen verbunden und hört alles, was sie sagen. Der VAR kann nur mit dem Schiedsrichter reden, indem er einen Knopf drückt. So wird verhindert, dass der Schiedsrichter von Diskussionen im VÜR abgelenkt wird.

  • Ist der VAR gerade mit der Videosichtung oder der Videoüberprüfung eines Vorfalls beschäftigt, darf der AVAR mit dem Schiedsrichter reden, insbesondere, wenn das Spiel unterbrochen werden muss bzw. noch nicht fortgesetzt werden darf.

  • Entscheidet der Schiedsrichter, die TV-Bilder zu konsultieren, wählt der VAR den besten Kamerawinkel und die beste Wiedergabegeschwindigkeit, wobei der Schiedsrichter auch andere/weitere Winkel/Geschwindigkeiten verlangen kann.

Ursprüngliche Entscheidung

  • Der Schiedsrichter und die übrigen Spieloffiziellen müssen immer eine erste Entscheidung treffen (einschliesslich etwaiger Disziplinarmassnahmen), wie wenn es keinen VAR gäbe (Ausnahme: übersehene Vorfälle).

  • Der Schiedsrichter und die übrigen Spieloffiziellen dürfen nicht auf eine Entscheidung verzichten, da dies zu einer „schwachen“, unentschlossenen Spielleitung, zu vielen Videoüberprüfungen und erheblichen Problemen bei einem etwaigen Ausfall der Technologie führt.

  • Nur der Schiedsrichter darf die endgültige Entscheidung treffen. Der VAR hat denselben Status wie die übrigen Spieloffiziellen und steht dem Schiedsrichter ausschliesslich beratend zur Seite.

  • Das verzögerte Anzeigen/Abpfeifen eines Vergehens ist nur in einer sehr klaren Angriffssituation zulässig, d. h., wenn ein Spieler gerade ein Tor erzielt oder ungehindert zum oder in den gegnerischen Strafraum läuft.

  • Wartet ein Schiedsrichterassistent mit dem Anzeigen eines Vergehens ab, muss er die Fahne heben, wenn das angreifende Team ein Tor erzielt, einen Strafstoss, Freistoss, Eckstoss oder Einwurf erhält oder nach dem ursprünglichen Angriff in Ballbesitz bleibt. In allen anderen Situationen muss der Schiedsrichterassistent je nach Fall entscheiden, ob er die Fahne hebt.

Videosichtung

  • Der VAR sichtet automatisch die TV-Bilder zu jeder Entscheidung bzw. zu jedem Vorfall im Zusammenhang mit einem Tor, einem Strafstoss, einer direkten roten Karte oder einer Spielerverwechslung mittels verschiedener Kamerawinkel und Wiedergabegeschwindigkeiten.

  • Der VAR kann die TV-Bilder bei normaler Geschwindigkeit und/oder in Zeitlupe sichten. Grundsätzlich sollte die Zeitlupe aber nur für objektive Entscheidungen verwendet werden (z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers, Ort des Kontakts bei physischen oder Handspielvergehen, Ball aus dem Spiel (einschliesslich Tor/kein Tor)). Normale Geschwindigkeit sollte verwendet werden, um den Schweregrad eines Vergehens oder ein mögliches Handspielvergehen zu beurteilen.

  • Entdeckt der VAR bei der Videosichtung keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung bzw. keinen schwerwiegenden übersehenen Vorfall muss er dies dem Schiedsrichter in der Regel nicht mitteilen (stille Videosichtung). Manchmal kann es dem Schiedsrichter/ Schiedsrichterassistenten aber dabei helfen, die Spieler oder das Spiel zu beruhigen, wenn der VAR bestätigt, dass keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt bzw. kein schwerwiegender Vorfall übersehen wurde.

  • Muss der Schiedsrichter die Spielfortsetzung für eine Videosichtung verzögern, zeigt er dies an, indem er einen Finger mit einer klaren Geste an den Ohrhörer oder ans Headset hält und dabei den anderen Arm ausstreckt. Mit diesem Zeichen zeigt der Schiedsrichter an, dass er vom VAR oder einem anderen Spieloffiziellen Informationen erhält. Er muss das Zeichen so lange machen, bis die Videosichtung abgeschlossen ist.

  • Entdeckt der VAR bei der Videosichtung eine mögliche klare und offensichtliche Fehlentscheidung bzw. einen schwerwiegenden Vorfall, der übersehen wurde, teilt er dies dem Schiedsrichter mit, der dann entscheidet, ob er eine Videoüberprüfung vornimmt.

Videoüberprüfung

  • Der Schiedsrichter kann bei einer möglichen klaren und offensichtlichen Fehlentscheidung oder einem möglichen schwerwiegenden übersehenen Vorfall eine Videoüberprüfung einleiten, wenn:

    • der VAR (oder ein anderer Spieloffizieller) eine Videoüberprüfung empfiehlt oder

    • der Schiedsrichter vermutet, einen schwerwiegenden Vorfall übersehen zu haben.

  • Wurde das Spiel bereits unterbrochen, verzögert der Schiedsrichter die Spielfortsetzung.

  • Läuft das Spiel noch weiter, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, sobald sich der Ball das nächste Mal in der neutralen Zone bzw. in einer neutralen Situation befindet (in der Regel, wenn kein Team in der Angriffsbewegung ist), und macht das TV-Zeichen.

  • Der VAR erklärt dem Schiedsrichter, was auf den TV-Bildern zu sehen ist. Anschliessend:

    • macht der Schiedsrichter das TV-Zeichen (sofern er dieses nicht bereits gemacht hat) und schaut sich im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) die TV-Bilder an (Schiedsrichter-Videoüberprüfung oder „on-field review“), ehe er eine endgültige Entscheidung trifft. Die übrigen Spieloffiziellen dürfen sich die TV-Bilder nur ansehen, wenn sie der Schiedsrichter – in Ausnahmefällen – darum bittet.

      oder

    • trifft der Schiedsrichter aufgrund seiner Einschätzung der Situation, der Informationen des VAR sowie gegebenenfalls der Hinweise anderer Spieloffiziellen eine endgültige Entscheidung (VAR-Konsultation oder „VAR-only review“).

  • Nach Abschluss der Videoüberprüfung muss der Schiedsrichter in beiden Fällen das TV-Zeichen machen und seine endgültige Entscheidung mitteilen.

  • Bei subjektiven Entscheidungen (z. B. Schweregrad eines Foulspiels, Eingriff ins Spiel bei Abseitsstellung, mögliches Handspielvergehen) ist eine Schiedsrichter-Videoüberprüfung sinnvoll.

  • Bei objektiven Entscheidungen – z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers (Abseits), Ort des Kontakts (Hand-/Foulspiel), knappe Entscheidungen an der Strafraumgrenze (inner- oder ausserhalb des Strafraums), Ball aus dem Spiel – erfolgt üblicherweise eine VAR-Konsultation. Eine Schiedsrichter-Videoüberprüfung hilft bei objektiven Entscheidungen, wenn die Spieler oder das Spiel beruhigt oder eine Entscheidung gestützt werden soll (z. B. bei spielentscheidenden Entscheidungen in den letzten Spielminuten).

  • Der Schiedsrichter kann andere/weitere Winkel/Geschwindigkeiten verlangen, grundsätzlich sollte die Zeitlupe aber nur für objektive Entscheidungen verwendet werden (z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers, Ort des Kontakts bei physischen oder Handspielvergehen, Ball aus dem Spiel (einschliesslich Tor/kein Tor)). Normale Geschwindigkeit sollte verwendet werden, um den Schweregrad eines Vergehens oder ein mögliches Handspielvergehen zu beurteilen.

  • Bei Entscheidungen/Vorfällen im Zusammenhang mit einem Tor, einem Strafstoss oder einer direkten roten Karte wegen Vereitelns einer offensichtlichen Torchance muss bei einer Videoüberprüfung möglicherweise auch die Angriffsphase, die der Entscheidung/dem Vorfall unmittelbar vorausging (z. B. wie das angreifende Team in Ballbesitz kam), betrachtet werden.

  • Gemäss Spielregeln dürfen Entscheidungen zur Spielfortsetzung (Eckstoss, Einwurf etc.) nicht geändert werden, nachdem das Spiel fortgesetzt wurde. Folglich können diese bei einer Videoüberprüfung nicht überprüft werden.

  • Wurde das Spiel unterbrochen und bereits wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen (z. B. wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beissens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung) eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmassnahmen ergreifen.

  • Die Videoüberprüfung sollte möglichst effizient ablaufen, die Genauigkeit der endgültigen Entscheidung ist aber wichtiger als die Geschwindigkeit. Angesichts dessen sowie aufgrund der Komplexität einiger Situationen mit mehreren Entscheidungen/Vorfällen, die überprüft werden können, gibt es für die Videoüberprüfung keine zeitliche Einschränkung.

Endgültige Entscheidung

  • Nach Abschluss der Videoüberprüfung muss der Schiedsrichter das TV-Zeichen machen und die endgültige Entscheidung mitteilen.

  • Der Schiedsrichter ergreift/ändert/annulliert alle nötigen Disziplinarmassnahmen und setzt das Spiel gemäss Spielregeln fort.

Spieler, Auswechselspieler und Teamoffizielle

  • Da der VAR automatisch jede Entscheidung bzw. jeden Vorfall sichtet, gibt es für Trainer und Spieler keinen Anlass, eine Videosichtung oder eine Videoüberprüfung zu fordern.

  • Spieler, Auswechselspieler und Teamoffizielle dürfen die Videoüberprüfung und das Mitteilen der endgültigen Entscheidung weder beeinflussen noch behindern.

  • Während der Videoüberprüfung müssen die Spieler auf dem Spielfeld bleiben, während Auswechselspieler und Teamoffizielle dieses nicht betreten dürfen.

  • Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die mit dem TV-Zeichen vehement eine Videoüberprüfung fordern oder den SVB betreten, werden verwarnt.

  • Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die den VÜR betreten, werden des Feldes verwiesen.

Wertung eines Spiels

Grundsätzlich wird ein Spiel gewertet, auch wenn:

  • die VAR-Technologie nicht funktioniert (wie bei der Torlinientechnologie),

  • eine falsche Entscheidung getroffen wird, an der der VAR beteiligt war (da der VAR ein Spieloffizieller ist),

  • sich der Schiedsrichter gegen die Videoüberprüfung eines Vorfalls entscheidet oder

  • unzulässige Situationen/Entscheidungen bei einer Videoüberprüfung untersucht werden.

Unpässlichkeit des VAR, eines AVAR oder des Replay-Operateurs

Regel 6 – Weitere Spieloffizielle lautet wie folgt: „Die Wettbewerbsbestimmungen müssen eindeutig festhalten, wer einen Spieloffiziellen ersetzt, wenn dieser das Spiel nicht beginnen oder fortsetzen kann, einschliesslich der damit verbundenen Wechsel.“ Bei Spielen, bei denen VAR zum Einsatz kommen, gilt diese Regel auch für Replay-Operateure.

Da Video-Spieloffizielle/Replay-Operateure über eine spezielle Ausbildung und entsprechende Qualifikationen verfügen müssen, sind folgende Grundsätze in den Wettbewerbsbestimmungen festzuhalten:

  • Ein VAR, AVAR oder Replay-Operateur, der ein Spiel nicht beginnen oder fortsetzen kann, darf nur durch eine Person mit den entsprechenden Qualifikationen ersetzt werden.

  • Kann für den VAR oder den Replay-Operateur kein qualifizierter Ersatz gefunden werden*, wird das Spiel ohne VAR begonnen/fortgesetzt.

  • Kann für den AVAR kein qualifizierter Ersatz gefunden werden*, wird das Spiel ohne VAR begonnen/fortgesetzt, es sei denn, beide Teams bestätigen schriftlich, dass das Spiel ausnahmsweise nur mit dem VAR und dem Replay-Operateur begonnen/fortgesetzt wird.

*Dies gilt nicht, wenn mehr als ein AVAR/Replay-Operateur zum Einsatz kommt.