BODYCAMS

Hintergrund der Tests

Die IFAB-Jahreshauptversammlung 2022 erlaubte einen eingeschränkten Versuch, bei dem Schiedsrichter im Amateurfussball während ihrer Spiele Körperkameras (Bodycams) tragen dürfen. Dieser Versuch ist Teil eines Gesamtbemühens des IFAB, mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Verhaltens von Spielern/Trainern während der Spiele zu identifizieren.

Die Ziele des Versuchs sind zu erforschen, ob das Tragen und Einsatz von Bodycams durch Schiedsrichter im Amateurfussball als Abschreckung dient und daher:

  • das Verhalten der Teilnehmer (Spieler und Trainer) gegenüber den Schiedsrichtern verbessert
  • den Schiedsrichtern eine gewisse Sicherheit und Schutz bietet

Die folgenden Grundsätze und praktischen Anforderungen müssen während des Versuchs befolgt werden, um Klarheit und konsistente Nutzung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die generierten Daten/Rückmeldungen der IFAB eine fundierte Entscheidung über eine zukünftige Nutzung im Spiel ermöglichen.

Jeder nationale Fussballverband, der am Versuch teilnehmen möchte, muss:

  • schriftlich beim IFAB einen Antrag stellen und dabei genau angeben, in welchem/n Wettbewerb/en die Schiedsrichter Bodycams tragen sollen
  • eine schriftliche Genehmigung des IFAB zur Teilnahme am Versuch erhalten
  • sicherstellen, dass die Grundsätze und Protokolle vollständig und ohne Änderung oder Abweichung angewendet werden (sofern nicht zuvor mit dem IFAB vereinbart)
  • sicherstellen, dass Bodycams nicht in Wettbewerben eingesetzt werden, für die keine Genehmigung erteilt wurde
  • alle angeforderten Daten/Rückmeldungen an den IFAB weitergeben.

Testprotokoll

Das Testprotokoll wurde vom IFAB bewilligt und ist in allen Punkten einzuhalten. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn diese im Protokoll erwähnt sind.

Grundsätze

  • Der Versuch ist auf den Amateurfussball (Erwachsene und Jugendliche) beschränkt
  • Die Bodycam darf nur in jenen Wettbewerben getragen werden, die als Teil des offiziellen IFAB-Versuchs genehmigt sind
  • Die Ausrüstung wird vom nationalen Fussballverband bereitgestellt und bleibt Eigentum des nationalen Fussballverbandes
  • Die Bodycam wird nur vom Schiedsrichter getragen
  • Die Standardeinstellung der Bodycam ist AUS (d.h. sie ist nicht für das gesamte Spiel aktiviert)
  • Die Bodycam wird vom Schiedsrichter nur in Ausnahmefällen aktiviert (siehe unten)
  • Alle Aufnahmen sind Eigentum des nationalen Fussballverbandes
  • Die Aufzeichnung(en) von jeglichen Fehlverhalten/Disziplinarvorfällen, die die Aktivierung der Bodycam durch den Schiedsrichter erforderten, müssen nach dem Spiel an die dafür vorgesehene(n) Person(en) des nationalen Fussballverbandes gesendet werden
  • Das Teilen von Aufnahmen durch den Schiedsrichter (außer wie oben beschrieben) ist verboten. Die Bodycam-Geräte müssen entsprechend verschlüsselt sein, um diese Funktion zu verhindern
  • Aufnahmen werden nur von den Disziplinarabteilungen des nationalen Fussballverbandes als unterstützende Beweismittel verwendet, wenn dies als notwendig und angemessen erachtet wird
  • Alle Aufnahmen müssen innerhalb von 60 Tagen vernichtet werden und dürfen vom nationalen Fussballverband nicht über diesen Zeitraum hinaus gespeichert werden

Praktische Anforderungen

  • Vor dem Anpfiff sollte der Schiedsrichter die Vereinsverantwortlichen beider Teams daran erinnern, dass die Bodycam während des Spiels aktiviert werden kann
  • Der Schiedsrichter sollte die Kapitäne beim Münzwurf daran erinnern, dass die Bodycam im Spiel aktiviert werden kann
  • Die Bodycam sollte nur in Ausnahmefällen aktiviert werden, z.B.:
    • wenn sich der Schiedsrichter in Gefahr fühlt oder seine Sicherheit gefährdet oder bedroht wird
    • bei einer Hinausstellung (Rote Karte) oder einem anderen wichtigen Spielvorfall, bei dem der Schiedsrichter schweres Fehlverhalten gegenüber dem Schiedsrichter erlebt oder erwartet
    • bei schwerem Fehlverhalten gegenüber einem Spielleiter durch einen Vereinsverantwortlichen während und/oder kurz nach einer Hinausstellung (Rote Karte) oder einem anderen wichtigen Spielvorfall
  • Wann immer möglich, sollte der Schiedsrichter den/die Spieler darauf hinweisen, dass die Bodycam aktiviert wird
  • Die Bodycam wird nicht verwendet, um:
    • Fehlverhalten zwischen Spielern und
    • einzelne Vorfälle/Entscheidungen – z.B. Handspiel, DOGSO, grobes Foulspiel usw. aufzunehmen
  • Die Bodycam soll nicht aktiviert werden, um das Verhalten von Nicht-Teilnehmern (Zuschauer, Eltern, Öffentlichkeit usw.) aufzunehmen
  • Wenn die Bodycam aktiviert ist, sollte der Schiedsrichter sie nach Ende des Fehlverhaltens wieder in die Standardeinstellung "AUS" zurücksetzen
  • Nach dem Spiel muss der Schiedsrichter alle Spiel-Fehlverhalten/Disziplinarvorfälle wie gewohnt melden (einschliesslich derer, bei denen die Bodycam aktiviert wurde)
  • Nach dem Spiel sollte der Schiedsrichter das Bodycam-Gerät pflegen, indem er es auflädt und eventuelle Aufnahmen entsprechend den vom Bodycam-Hersteller bereitgestellten Richtlinien herunterlädt.